Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme
Am Eneron Empfehlungsprogramm können volljährige Personen teilnehmen. Die vom Empfehlungsgeber gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Missbräuchliche, offensichtlich falsche oder manipulierte Empfehlungen können ausgeschlossen werden.
2. Voraussetzungen einer Empfehlung
Die empfohlene Person muss darüber informiert sein, dass ihre Kontaktdaten an Eneron weitergegeben werden, und mit einer Kontaktaufnahme durch Eneron einverstanden sein.
Bereits bei Eneron bekannte Kontakte, Eigenempfehlungen, missbräuchliche Empfehlungen sowie doppelte Empfehlungen sind grundsätzlich nicht provisionsberechtigt.
Wird dieselbe Person mehrfach empfohlen, wird die Empfehlung intern geprüft. Maßgeblich ist grundsätzlich die zuerst vollständig und ordnungsgemäß bei Eneron eingegangene Empfehlung. Eneron kann im Zweifelsfall eine manuelle Prüfung durchführen.
3. Voraussetzung für die Provision
Allein durch die Abgabe einer Empfehlung oder den Abschluss eines Vertrages mit der empfohlenen Person entsteht noch kein Anspruch auf Auszahlung einer Provision.
Eine Empfehlung wird erst provisionsberechtigt, wenn
- aus der Empfehlung ein Auftrag entstanden ist,
- das beauftragte Projekt vollständig umgesetzt wurde und
- die für das Projekt geschuldete Kundenzahlung vollständig bei Eneron eingegangen ist.
Solange die Kundenzahlung nicht vollständig eingegangen ist, insbesondere bei offenen Rechnungen oder Teilzahlungen, besteht noch kein Anspruch auf Auszahlung der Empfehlungsprovision.
Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere bei keinem Auftrag, Stornierung, Rückabwicklung, ungültigen Angaben, Täuschung, Eigenempfehlungen oder nicht anerkannten Dubletten.
4. Höhe der Provision
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Anzahl der erfolgreich provisionsberechtigten Projekte des Empfehlungsgebers:
- 1–5 erfolgreiche Projekte: 300 € je Projekt
- 6–10 erfolgreiche Projekte: 400 € je Projekt
- ab 11 erfolgreichen Projekten: 500 € je Projekt
5. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach interner Prüfung und Freigabe durch Eneron. Erforderliche Auszahlungsdaten werden gesondert erhoben und geschützt verarbeitet.
Steuerliche oder sonstige persönliche Verpflichtungen des Empfehlungsgebers bleiben hiervon unberührt.
6. Änderungen des Empfehlungsprogramms
Eneron kann das Empfehlungsprogramm für zukünftige Empfehlungen ändern oder beenden. Bereits endgültig freigegebene Provisionen bleiben davon unberührt.